VERKAUFS-, LIEFER- & MONTAGEBEDINGUNGEN
1. Für die Rechtsbeziehung zum Kunden gelten in der Reihenfolge:
a) ausdrückliche und schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden
b) unsere vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen
c) für Lieferungen, welche nicht ausschließlich Produkte unserer eigenen Erzeugung betreffen, ergänzend die Verkaufs-, und Liefer- und Montagebedingungen unseres Lieferanten, wobei abweichende Regelungen der jeweils nachrangigen Norm nicht gelten und nicht anzuwenden sind.
Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden, dies gilt auch dann, wenn derartige Einkaufsbedingungen in Ihrem Inhalt eine weitergehende Gültigkeit vorsehen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald wir eine schriftliche, telefonische oder mündliche Bestellung ausdrücklich und schriftlich angenommen haben. Davon unberührt bleibt jedoch eine Bindung an das Angebot bis zur Annahme bzw. der zur Annahme gesetzten Frist.
2. Bei sämtlichen Bestellungen sind Lieferungsmöglichkeit, Preiserhöhung, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Festpreisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch unseren Lieferanten.
3. Versand und Montage erfolgen auf alleinige Rechnung und Gefahr des Kunden ab Werk. Dies gilt auch für nachträgliche Teil- oder Zusatzlieferungen. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Haftung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an. Überfrachtspesen für Versendung per Bahn, Post oder Spedition gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Berechnet werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
4. Zahlung laut umseitiger Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro/€, ausschließlich Verpackung, ab Werk. Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie direkt an uns oder auf ein von uns genanntes Bankkonto geleistet werden. Soferne nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wird, sind Rechnungen grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass eingelangte Zahlungen vorerst unbeschadet des etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen, etc.) herangezogen werden. Verbleibende Restbeträge werden gemäß §1416 ABGB den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet. Darüberhinaus steht es uns jedoch frei, eine anderweitige Anrechnung vorzunehmen. Auch verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, sämtliche, wie immer mit der Einbringlichmachung einer bereits fälligen Forderung verbundenen Spesen wie Mahn- und Inkassospesen sowie Anwaltskosten auch für die außergerichtliche Mahnung zu bezahlen.
Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleiches oder Konkurses etc., tritt für alle einzelnen Forderungen Terminverlust ein und werden auch etwa vereinbarte Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen ungültig. In diesem Fall steht uns auch die Aufrechnung von Gutschriften gegen allfällige Forderungen zu. Weiters sind wir berechtigt, laufende und anstehende Lieferungen aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Geschäften im Falle des Zahlungsverzuges unverzüglich einzustellen, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Rechtsfolgen ableiten kann.
5. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung seitens des Kunden ist bis zur vollständigen Bezahlung unstatthaft. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung sind die Amtsorgane auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und wir sind unverzüglich zu verständigen. Selbst wenn wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen gilt dies nicht automatisch als Auflösung des Vertrages, soferne wir dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, sondern sind wir diesfalls nach wie vor zur Geltendmachung des Gesamtkaufpreises samt Nebenspesen berechtigt.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsfristen, auch hinsichtlich von vereinbarten Teilzahlungen, tritt Terminverlust ein, offene Restbeträge sind sofort bei Exekution zur Zahlung fällig. Alle Lieferungen sind in diesem Fall unverzüglich in ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzustellen. Bereits geleistete Zahlungen verfallen zu unseren Gunsten. Eine eingetretene Wertminderung oder Beschädigung hinsichtlich der gelieferten Sachen ist uns gesondert zu vergüten. Sollten die von uns gelieferten Waren durch Verarbeitung etc. untrennbar mit anderen Sachen verbunden sein, sodass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mehr durchsetzbar ist, tritt uns der Käufer schon jetzt seine Forderung gegen Dritte , soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen diese sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen stehen uns darüber hinaus das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiter veräußert, tritt der Käufer den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber:
6. Bestellungen sind für den Kunden in jeder Form bindend. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Kunden nicht. Wir selbst sind bis zur Durchführung der Lieferung bzw. Montage jederzeit zum Vertragsrücktritt, auch ohne Angabe von Gründen, berechtigt. Tritt ein Käufer dennoch von einem Auftrag zurück oder wird dieser von ihm in sonstiger Weise storniert, so gebührt uns der Ersatz sämtlicher bereits aufgelaufener Kosten und Auslagen und wird darüber hinaus eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe von 25 % der Auftragssumme als pauschalierter Schadenersatz als vereinbart, den der Käufer in einem solchen Falle unverzüglich an uns zu bezahlen hat.
Vereinbart werden grundsätzlich die Gewährleistungsbestimmungen gem. §§ 922 ff ABGB (in der Fassung. BGBl I 48/2001), insoweit auf ein Rechtsgeschäft die Bestimmungen des KSchG nicht anzuwenden sind, wird die Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf 12 Monate verkürzt. Für den Kauf gebrauchter Waren wird keinerlei Gewährleistung oder Garantie übernommen, soweit es nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Nimmt der Besteller die vereinbarungsgemäß bereitgestellte Ware nicht an, können wir entweder Erfüllung verlangen oder nach Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten, wobei uns in diesem Falle ebenfalls sämtliche bereits aufgelaufenen Kosten und Auslagen gebühren und darüber hinaus ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegender pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 25 % der Auftragssumme vereinbart wird. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschaffenheit zu überprüfen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann anerkannt, wenn sie umgehend mittels eingeschriebenen Briefes bekanntgegeben werden. In die Augen fallende Mängel sind bei der Übernahme sofort schriftlich und nach Art und Umfang detailliert anzugeben. Wir wären im Falle eines vorliegenden Mangels zum Austausch mangelhafter Ware innerhalb angemessener Frist berechtigt, wodurch ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung erlischt. Im übrigen ist aber der Käufer selbst bei Beanstandung verpflichtet, soferne wir darauf bestehen, die Ware zunächst abzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. In jedem Fall erlischt dadurch ein allfälliger Gewährleistungsanspruch soferne der Kaufgegenstand durch den Käufer selbst bereits verarbeitet oder in welcher Form auch immer verändert oder bearbeitet worden ist.
Ergänzend gelten die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen unseres Lieferanten. Schadenersatzansprüche des Kunden, welcher Art immer, insbesondere wegen entgangenen Gewinnes oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftgesetz wurde oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen des Kunden sind ausgeschlossen. Falls der Kunde von uns gelieferte Gegenstände weiter veräußert, ist er verpflichtet, diesen Haftungsausschluss auch mit seinem Abnehmer zu vereinbaren und uns bezüglich einer allfälligen Inanspruchnahme seitens seines Abnehmers vollständig schad- und klaglos zu halten.
7. Für allfällige Streitigkeiten mit dem Kunden ist österreichisches Recht anzuwenden. Für alle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständigen österreichischen Gerichtes, das jeweils sachlich zuständig ist, vereinbart. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
8. Der Kunde erklärt, alle Vereinbarungen mit uns allenfalls auch aus besonderer Vorliebe abzuschließen. Aufrechnungen aus allfällig bestehenden, angeblichen Gegenforderungen gegenüber den uns zustehenden Forderungen zu verzichten, sodass für den Käufer ein absolutes Kompensationsverbot besteht.
9. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, auf eine allfällige wie immer geartete Aufrechnung aus allfällig bestehenden, angeblichen Gegenforderungen gegenüber den uns zustehenden Forderungen zu verzichten, sodass für den Käufer ein absolutes Kompensationsverbot besteht.
10. Unsere Angebote gelten grundsätzlich freibleibend. Wir sind nicht zur Zurücknahme verkaufter Waren oder Bestandteile derselben sowie der Verpackung verpflichtet. Eine allfällige Zurücknahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung bei Einbehaltung eines Abzuges von 25 % des Verkaufspreises. Sonderabfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Bloße Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Sie gelten als durch die Auftragserteilung anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst Rechtsgültigkeit bei Genehmigung und schriftlicher Bestätigung unserer Geschäftsleitung.
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Freitag
7.30 – 12.00 u. 12.30 – 14.00
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